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ImmoLaconia - Ursula Katharina Papajoannou, Arch. Theatrou 8, GR-23200 Gythio, (+30) 27330.24585 & 6978.062353, e-mail

 
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   KAUFNEBENKOSTEN   
   

Beim Kauf einer Immobilie wird hierzulande vom jeweils zuständigen Finanzamt ein Einheitswert bestimmt. Die Steuern und Gebühren errechnen sich aus diesem Schätzwert ('antikimeniki aksia') des Kaufobjekts, der üblicherweise weit niedriger als der tatsächliche Kaufpreis ist. Der Schätzwert wird von der lokalen Finanzbehörde errechnet und richtet sich nach Kriterien wie Standort, Größe und den individuellen Merkmalen. Dieser Wert wird dann normalerweise in die Eigentumsurkunde bzw. in den Kaufvertrag übernommen. (Auf das Verkaufen oder Kaufen von Häusern um weniger als den steuerlichen Schätzwert stehen hohe Geldstrafen.)

Unter Zugrundelegung dieses Einheitswertes fallen an:

  • Notargebühren:
  • Das Notariat setzt den Kaufvertrag auf und erteilt die Genehmigung für den Kauf/Verkauf. Die dafür erforderlichen Gebühren liegen zwischen 1-2%. Außerdem müssen für jedes Dokument bzw. für jede Seite, die im Kaufvertrag enthalten ist, geringe Gebühren entrichtet werden.

  • Anwaltshonorar:
  • (es herrscht Anwaltspflicht bei einem Einheitswert von über 30.000 Euro) in Höhe von 1,5%.

  • Unsere Vermittlungsprovision:
  • bei Objekten ab 100.000 € beträgt die Provision 2% vom realen Kaufpreis, bei Objekten unter 100.000 € beträgt die Provision pauschal 2.000 € bzw. ist für das betreffende Objekt im jeweiligen Detailfenster gesondert ausgewiesen.
    In unserer Courtage inbegriffen ist die komplette Kaufabwicklung, d.h. die Beschaffung und Vobereitung sämtlicher erforderlicher Unterlagen für das Notariat, die Beantragung einer erforderlichen Steuernummer für Sie als Käufer beim zuständigen Finanzamt und die Begleitung beim gesamten Procedere des Vetragsabschlusses bis hin zur Kaufpreiszahlung an den Verkäufer.

  • Dolmetschergebühr:
  • Für nicht der griechischen Sprache kundige Käufer besteht die Pflicht zur Hinzuziehung eines Dolmetschers, der bei Verlesung des Kaufvertrages durch den Notar synchron in die Landessprache des Käufers übersetzt.

  • Grunderwerbsteuer:

    Die Grunderwerbssteuer macht den Löwenanteil aller Extrakosten beim Kauf einer Immobilie aus und errechnet sich auf Basis des Schätzwertes. Die ersten € 15.000 werden mit 7% besteuert, der restliche Kaufbetrag mit 9%. Wenn das Anwesen jedoch im Servicegebiet einer öffentlichen Feuerwehr liegt, steigt der erste Steuersatz auf 9% und der zweite auf 11%.

    Ein Beispiel: Wenn das Haus, das Sie kaufen, einen Schätzwert von 100.000 € hat und durch eine Feuerwehr geschützt wird, müssen Sie insgesamt € 10.700 an Grunderwerbssteuern bezahlen (9% d.h. € 1.350 für die ersten 15.000 € plus 11% d.h. 9.350 € für die verbleibenden 85.000 €).

    Die Grunderwerbssteuer muss vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Finanzamt gezahlt werden. Dem Notar muss der Beleg oder eine andere Art des Beweises der Bezahlung vorgelegt werden, da der Kauf ansonsten nicht genehmigt wird.

  • Kommunalsteuern
  • Die Kommunalsteuer macht 3 Prozent der Grunderwerbssteuer aus und wird an die jeweilige Gemeinde entrichtet. Dieses Geld wird für allgemeine öffentliche Dienste, wie z.B. Straßenbau, aufgewendet. Die Kommunalsteuer ist gleichzeitig mit der Grunderwerbssteuer an das zentrale Finanzamt zu entrichten.

  • Grundbuchsteuer
  • Die Grundbuchsteuern errechnen sich ebenfalls vom Schätzwert und liegen zwischen 0,3 und 0,5 Prozent. Zusätzlich muss eine kleine Summe für Stempelgebühren und die Ausstellung von Zertifikaten entrichtet werden. Diese Gebühren werden vom Notariat erhoben, das auch die Grundbucheintragung besorgt.

  • FMAP - Jährliche Grundsteuer
  • Immobilien werden in Griechenland seit Anfang 2010 anstatt mit der unter der vorherigen Regierung beschlossenen jährlichen “Einheitlichen Immobilienabgabe” (ETAK) wieder mit einer progressiven Besitz- bzw. Grundsteuer (FMAP) besteuert. Der Grundsteuer-Freibetrag für natürliche Personen beläuft sich derzeit auf 400.000 Euro. Maßgeblich ist auch hierbei nicht der reale, sondern der nach dem System der “sachwertorientierten” (sprich fiktiven) Wertermittlung festgestellte Wert des Immobilienvermögens


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