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Nach-Legalisierung von Bauverstößen in Griechenland
In Griechenland trat am 03. Oktober 2011 ein neues Gesetz in Kraft zur Legalisierung von illegalen Nutzungsänderungen und/oder nicht offiziell genehmigten Bauanteilen an Immoblien. Es bitetet Besitzern von Anwesen mit ungenehmigten Konstuktionen (Schwarzbauten) oder mit anderen als den gemeldeten Nutzungen (z.B. wenn ein ursprünglich als Garage genehmigter Bauanteil de facto als Wohnraum genutzt wird) die Möglichkeit, diese gegen Zahlung einer Geldstrafe in Zusammenarbeit mit einem (entsprechend akkreditierten) Architekten / Ingenieur nachgenehmigen zu lassen, d.h. zu legalisieren.
Was die mit – den aktuellen Eigentümern häufig unbekannten – Bauverstößen behafteten Immobilien betrifft, können diese nur noch übertragen werden, wenn sie im Rahmen und gemäß den Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes nachträglich “legalisiert” worden, also unter anderem natürlich auch die entsprechenden Strafgelder entrichtet worden sind.
Die Abgabefrist für entsprechende Nachlegalisierungsanträge ist inzwischen zum dritten Mal verlängert auf den 30. Juni 2012. Ebenfalls verlängert wurde die Frist zur Entrichtung der ersten Rate des einheitlichen Strafgeldes auf den 30. September 2012.
Grundsätzlich anzuraten ist die nachträgliche Legalisierung von Schwarzbauten und anders gearteten als genehmigten Nutzungen deshalb, weil die Geldstrafen voraussichtlich weit höher ausfallen, wenn etwa im Rahmen von Kontrollen oder aufgrund von Anzeigen diese im Nachhinein festgestellt werden. Geahndet wird dann mit einer Geldstrafe in Höhe von 30% des nach dem System der sachwertorientiert Wertbestimmung festgesetzten Wertes.
Betont sei in diesem Zusammenhang vor allem, dass eine Immobilie nur noch übertragen, d.h. verkauft oder überschrieben werden kann unter Vorlage:
a) einer Bescheinigung eines Bau-Ingenieurs oder Architekten, die jeweils bestätigt, dass keinerlei Bau- oder Nutzungsverstöße existieren, wobei ein solcher seine Lizenz riskiert, sollte er nicht alles realitätsgetreu gemäß den Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes in dieser Bestätigung deklarieren.
b) eines Energiepasses, ohne einen welchen seit Juni 2011 eine Immobilie nicht einmal mehr neu vermieten werden kann (Verlängerungen bestehender Mietverträge sind davon nicht betroffen).
Eine Bescheinigung, dass keinerlei Bauverstöße existieren, ist übrigens auch bei Veräußerung eines Grundstücks notwendig, auf dem nachweislich niemals irgend eine Bautätigkeit verzeichnet wurde.
Durch all die Bescheinigungen, Nachgenehmigungsverfahren und Ausstellung von Energiepässen soll nun sehr schnell direkt jede Menge Geld in die ausgehöhlten Staatskassen fließen, nicht nur über die damit verbundenen Bußgelder und die Nachgenehmigungsgebühren, sondern auch über die Mehrwertsteuer, die die beauftragten Architekten/Bauingenieure abzuführen gezwungen sind, da sich dabei nichts mehr unterschlagen lässt.
Außerdem kann nach der erfolgreich abgeschlossenen “Regulierung” weit mehr an regulärem Wohnraum besteuert werden denn je. Denn gleichzeitig zu dieser Nachlegalisierungsregelung hat man ja eine neue Steuer auf Grundbesitz angesetzt, die - wenn auch höchst illegalerweise (!) - mittels der Stromrechnung eingezogen wird. Für diese Steuer müssen zwischen 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in ärmeren Wohngebieten und zehn Euro in den vornehmsten Stadtvierteln bezahlt werden. (Bei Nicht-Entrichtung erfolgen Stromabschaltung, Feststellung durch das Finanzamt, Zwangsmaßnahmen usw.) Und diese Steuereinnahmen erhöhen sich voraussichtlich drastisch durch die zu erwartenden Nachlegalisierungen illegaler Bauanteile durch die Korrektur der bisher gemeldeten Quadratmeterzahlen an Wohnflächen.
Insgesamt verspricht sich der Fiskus von der geplanten Regelung Einnahmen von mehreren Milliarden Euro, die - wer's glaubt, wird selig - ausschließlich städtebaulichen und in diesem Zusammenhang auch umweltrelevanten Maßnahmen und Vorhaben zugeführt werden sollen.
Nicht zuletzt bedeutet die Nachmeldung der tatsächlichen Bau- und Nutzflächen auch Mehreinnahmen über die Immobilienübertragungssteuer, denn durch die nacherklärten weiteren Quadratmeterzahlen erhöhen sich automatisch die Einheitswerte unzähliger Immobilien, die u.a. Besteuerungsgrundlage sind. Für 2012 ist zu alledem ohnehin eine Aufstockung der sich bisher weit unterhalb der realen Verkehrswerte befindlichen Immobilien-Einheitswerte angekündigt.
So wird augenscheinlich, dass der griechische Fiskus mit seiner Nachlegalisierungsidee viele Fliegen mit einer Klappe schlägt. Muss nur noch dazu gesagt werden, dass es eine Legalisierung auf Zeit ist, denn je nach Immobilie gilt dieser Freischein nur für 30 bzw. 40 Jahre (was der offiziell angesetzten Lebensdauer einer Investition in Gebäude entspricht, die auf einer bewehrten Betonkonstruktion basieren).
Was die Kostenseite betrifft, darf zumindest das persönliche Honorar der Ingenieure inzwischen frei ausgehandelt werden, da letztere infolge der Liberalisierung der “geschlossenen Berufsbereiche” nicht mehr an verbindliche Mindesthonorare gebunden sind. Weiter ist klarzustellen, dass die je nach Art und Umfang des Bauverstoßes obligatorische anfängliche pauschale “Antragsgebühr” in Höhe von ab minimal 500 Euro bis zu 6.000 Euro nicht etwa eine Honorarforderung des involvierten Ingenieurs darstellt, sondern zu Gunsten des Fiskus zu entrichten ist. Im Regelfall wird diese Gebühr mit dem schließlich festgestellten endgültigen Strafgeld verrechnet, kann jedoch im übrigen unter keinen Umständen – also sogar auch dann nicht, wenn aus welchem Grund auch immer der Antrag abgelehnt oder / und das Verfahren abgebrochen wird – zurückgefordert werden!
Quelle: www.griechenland-blog.gr
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