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Wenn Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wird von beiden Parteien - von Ihnen als Käufer sowie von dem Verkäufer (oder aber den entsprechend bevollmächtigten Personen) - ein Kauf-Vorvertrag unterzeichnet.
Darin wird einerseits von Ihnen als Käufer und andererseits vom Veräußerer bestätigt, dass:
eine bestimmte Immobilie
zu einem bestimmten Preis
innerhalb eines bestimmten Zeitraums erworben bzw. veräußert und
innerhalb eines bestimmten Zeitraums von Käuferseite eine entsprechende Anzahlung geleistet wird.
Ein Rücktritt von dem Vorvertrag und eine Rückerstattung der Anzahlung sind nur dann möglich, falls sich nachträglich Unkorrektheiten im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt erweisen.
Im Weiteren müssen nun ein Rechtsanwalt sowie in Notar beauftragt werden, die Eintragungen beim Grundbuchamt einzusehen und zu prüfen.
Außerdem verlangt das griechische Finanzamt vom Käufer den Nachweis der Mittel für den Kauf und vom Verkäufer eine Steuererklärung auf den Besitz. Ohne diese kann der Vertrag ungültig sein. Vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrags durch einen Notar müssen Sie auch über eine griechische Steuernummer verfügen. Zudem bedarf es eines topographischen Plans mit den Umriss- und Maßangaben sowie den Namen und Unterschriften der Eigentümer der rundum angrenzenden Grundstücke und gegebenenfalls mit der Bestätigung der Bebaubarkeit.
Als nächstes ist sodann die Entrichtung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt fällig und nachdem sämtliche Urkunden, Pläne und Erklärungen zur Unbedenklichkeit vom Anwalt vorliegen, kann der eigentliche Kaufvertrag gefertigt und von beiden Parteien oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Zu guter Letzt erfolgen der Eintrag ins Grundbuch und die Ausstellung eines amtlichen Eigentumsnachweises.
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